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Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Ehe geschlossen oder Ihre Auslandsehe nachbeurkundet wurde.
Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine Eheurkunde oder einen Registerausdruck aus dem Eheregister, können Sie diese bei dem Standesamt beantragen. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk Sie geheiratet haben oder das Ihre im Ausland geschlossene Ehe nachbeurkundet hat.
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner. Sie enthält:
Ihre Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung sowie zum Zeitpunkt der Ausstellung der Eheurkunde
den Ort und Tag der Geburt der Eheleute
den Ort und Tag der Eheschließung
gegebenenfalls eine Folgebeurkundung über die Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod oder die Aufhebung der Ehe durch eine gerichtliche Entscheidung
Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:
Eheurkunde
mehrsprachige Eheurkunde, umgangssprachlich auch internationale Eheurkunde
beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.
Ändern sich Ihre personenstandsrechtlichen Daten, zum Beispiel durch Namensänderung, Scheidung oder aufgrund der Aufhebung Ihrer Ehe durch eine gerichtliche Entscheidung, wird der Eheeintrag durch Folgebeurkundungen ergänzt. Sie können dann eine aktualisierte Eheurkunde beantragen.
Voraussetzungen
Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen:
Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Bedingungen:
Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Sie sind einer der Eheleute, auf die sich die Urkunde bezieht.
Sie sind die Eltern einer der Eheleute.
Sie sind Kind oder Enkelkind der Eheleute.
Nahe Verwandte wie Geschwister sowie Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug können eine Urkunde nur dann beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie zur Ausstellung einer Eheurkunde diese vorher in Deutschland beim Standesamt nachbeurkunden lassen.
An wen muss ich mich wenden?
Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie geheiratet haben.
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Weiterführende Informationen
Hat sich Ihr Geschlechtseintrag und Ihr Vorname seit der Eheschließung und Registrierung zur Eheschließung geändert, entscheiden Sie, ob in der Eheurkunde die früheren Vornamen mit aufgenommen werden sollen.
Bei einem neuen Geschlechtseintrag können nur Sie selbst oder Ihre Ehefrau beziehungsweise Ihr Ehemann die Eheurkunde oder den beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister anfordern.
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